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   KG, 30.03.1992 - 2 W 1331/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5199
KG, 30.03.1992 - 2 W 1331/92 (https://dejure.org/1992,5199)
KG, Entscheidung vom 30.03.1992 - 2 W 1331/92 (https://dejure.org/1992,5199)
KG, Entscheidung vom 30. März 1992 - 2 W 1331/92 (https://dejure.org/1992,5199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Klage im Rahmen der BGB -Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage; Mitmieter; Mieter; Zustimmung; Kündigung; Mietverhältnis; Gebühren; Streitwert

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1490
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1981 - V ZB 25/79

    Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft

    Auszug aus KG, 30.03.1992 - 2 W 1331/92
    Die Klägerin selbst ist zutreffend davon ausgegangen, daß zwischen den Parteien eine BGB - Gesellschaft bestand; deren gemeinsamer Zweck kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1982, 170 ) auch in dem gemeinsamen Halten und Verwalten einer beweglichen oder unbeweglichen Sache bestehen, weshalb auch unter den Mitgliedern einer Wohngemeinschaft ein Gesellschaftsverhältnis angenommen wird (vgl. OLG Hamm, BB 1976, 529 ).
  • BGH, 24.09.1975 - VIII ZR 74/74

    Umfang der Bevollmächtigungsvermutung; Begriff des Ladens und des Angestellten

    Auszug aus KG, 30.03.1992 - 2 W 1331/92
    Die Klägerin selbst ist zutreffend davon ausgegangen, daß zwischen den Parteien eine BGB - Gesellschaft bestand; deren gemeinsamer Zweck kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1982, 170 ) auch in dem gemeinsamen Halten und Verwalten einer beweglichen oder unbeweglichen Sache bestehen, weshalb auch unter den Mitgliedern einer Wohngemeinschaft ein Gesellschaftsverhältnis angenommen wird (vgl. OLG Hamm, BB 1976, 529 ).
  • BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 14/04

    Kündigung des Mietvertrages gegenüber dem verbliebenen Mitmieter

    Haben mehrere Mieter als Partner einer Lebens- oder Wohngemeinschaft gemeinsam eine Wohnung gemietet und zieht einer der Mieter aus, so wird diesem in der obergerichtlichen Rechtsprechung mit Recht ein Anspruch gegen den anderen Mieter eingeräumt, an der - für eine Beendigung des Mitverhältnisses grundsätzlich erforderlichen - gemeinsamen Kündigung mitzuwirken, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen (OLG Köln, WuM 1999, 521; KG, WuM 1992, 323; Emmerich/Sonnenschein/Rolfs, Miete, 8. Aufl., § 542 BGB Rdnr. 4 m.w.Nachw.); dem Mieter, der die Wohnung nicht kündigen, sondern allein weiter nutzen will, bleibt es aber unbenommen, dieses mit dem Vermieter zu vereinbaren (OLG Köln, aaO).
  • LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15

    Wohnraumvermietung an eine Wohngemeinschaft: Anspruch auf Zustimmung zur

    In rechtlicher Hinsicht wird ein solcher Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Wohngemeinschaft bei Bezeichnung der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder im Vertragsrubrum als BGB-Innengesellschaft angesehen (vgl. KG Beschluss v. 30.03.1992 - 2 W 1331/92, zit. nach juris).
  • LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07

    Mietminderung wegen Warmwasser- und Heizungsausfall; Kündigung wegen unerlaubter

    In rechtlicher Hinsicht wird ein solcher Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Wohngemeinschaft bei Bezeichnung der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder im Vertragsrubrum als BGB-Innengesellschaft angesehen (vgl. KG Beschluss v. 30.03.1992 - 2 W 1331/92, zit. nach juris).Nach wohl überwiegender und hier geteilter Ansicht besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d. h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Horst, a.a.O., 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz, a.a.O., S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jeweils zitiert nach juris).Denn dem Vermieter muss bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft - wie hier - von Anfang an klar sein, dass die Gemeinschaft aufgrund möglicher Wohnsitzwechsel oder aus anderen Gründen nicht auf Dauer angelegt ist.
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